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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Beziehungen zwischen Swiss Paragliding & Adventure GmbH (nachfolgend „Swiss-Paragliding“ genannt) und
bzw.
A. Durchführung von Gleitschirmflügen
1. Leistungen, Recht zur Substitution
Swiss-Paragliding führt Tandem-Hängegleiterflüge durch.
Die Erteilung des Auftrages an Swiss-Paragliding zur Durchführung eines Tandem-Hängegleiterfluges erfolgt mit dem Recht zur Substitution, d.h. Swiss Paragliding ist berechtigt, über Swiss-Paragliding gebuchte Tandem-Hängegleiterflüge durch Piloten durchführen zu lassen, welche nicht Angestellte von Swiss-Paragliding sind. Diese gelten auch nicht als Hilfspersonen. In diesem Falle haftet Swiss-Paragliding nicht für Handlungen und Unterlassungen dieser Piloten, sondern nur für gehörige Sorgfalt bei deren Auswahl und Instruktion.
2. Vertragabschluss
Der Vertrag hinsichtlich der Durchführung des Tandem-Hängegleiterfluges kommt mit der Anmeldung/Reservation und der Annahme durch Swiss-Paragliding bzw. mit der Gutscheinbestellung zustande. Die Bestätigung der Buchung durch Swiss-Paragliding kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die Fluggebühr ist spätestens bei der Übergabe des Flugscheins vor Aufbruch in das Fluggebiet zu bezahlen. Vorbehalten bleiben die besonderen Bestimmungen über die Online-Bestellung von Gutscheinen (vgl. Abschnitt C.1.).
3. Gutscheine
Gutscheine sind innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheins grundsätzlich für alle Tandem-Hängegleiterflüge von Swss-Paragliding einlösbar, auch wenn im Gutschein ein spezielles Fluggebiet bezeichnet wird. Im Übrigen gelten die Bestimmungen von Abschnitt C.1.
4. Flug, Flugdauer und Landeplatz
Die Beschreibung eines Tandem-Hängegleiterfluges auf der Webseite von Swiss-Prargliding ist zum Zeitpunkt ihrer Einstellung korrekt. Der Inhalt des Fluges kann jedoch Änderungen unterliegen, wobei sich Swiss-Paragliding bemüht, Änderungen in der allgemeinen Beschreibung zu aktualisieren. Die im Zusammenhang mit den angebotenen Flügen verwendeten Fotos, Bilder und Videos dienen lediglich der Beschreibung des jeweiligen Fluges. Die Abbildungen sind daher unverbindlich und können variieren.
Die auf der Webseite von Swiss-Paragliding angegebenen Flugzeiten sind indikativ. Swiss-Paraglading garantiert keine Flugdauer. Diese ist von den Wetterverhältnissen abhängig und kann von den auf der Webeseite von Swiss-Paragliding angegebenen Zeiten abweichen. Gleiches gilt für den auf der Webseite bezeichneten Landeplatz. Dieser kann entsprechend den Wind- und Wetterverhältnissen vom Piloten frei gewählt werden. Eine kürzere Flugdauer oder der Abbruch eines Fluges und/oder die Landung auf einem anderen Landeplatz berechtigten nicht zu Preisreduktionen.
5. Terminvereinbarung
Der Termin des Fluges wird kurzfristig mit Swiss-Paragliding abgestimmt und in Abhängigkeit von geeigneten Wetterbedingungen vereinbart. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass trotz fest vereinbarter Termine kein Anspruch auf Durchführung des Tandem-Hängegleiterfluges besteht, wenn dies die Witterungsverhältnisse nicht zulassen.
Bei Terminverschiebung oder Ausfall besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, Rückerstattung der Fluggebühr (vorbehalten bleibt Ziffer 7) oder Erstattung sonstiger entstandener Aufwendungen. Der Anspruch auf Nachholen des Fluges bleibt gewahrt. Tritt der Kunde den Tandem-Gleitschirmflug nicht an oder verlässt er die Aktivität vorzeitig, verfällt der Leistungsanspruch.
An- und Abreise in das Fluggebiet sind Sache des Kunden.
6. (Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden
Der Kunde erklärt ausdrücklich, körperlich und seelisch gesund zu sein, keine Herz- oder Kreislauferkrankungen, Gleichgewichtsstörungen, Nervenerkrankungen oder sonstige, auch chronische Erkrankungen zu haben und sich den Belastungen eines Gleitschirmfluges gewachsen zu fühlen. Bei Unklarheiten ist es Sache des Kunden, sich die Tauglichkeit ärztlich bestätigen zu lassen.
Der Kunde verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn keine theoretische Einführung erfolgt oder er diese gesamt oder teilweise nicht verstanden hat; ferner, wenn er unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht.
Der Kunde verpflichtet sich, entsprechende Kleidung (wetter- und windfest, geeignet für Verschmutzung) und wenn möglich feste Schuhe sowie den ihm vom Piloten zur Verfügung gestellten Helm zu tragen.
Passagiere unter 16 Jahren benötigen das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Falls keine erziehungsberechtigte Person vor Ort ist, muss das Einverständnis in schriftlicher Form vorliegen.
Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen des Piloten unbedingt und sofort Folge zu leisten. Dies dient seiner eigenen Sicherheit. Im Besonderen kann das Nichtbefolgen der theoretischen Einführung und der Anweisungen während Start, Flug und Landung zu einer Gefährdung von Passagier und Piloten führen. Bei Nichtbefolgen von Anweisungen des Piloten kann dieser den Kunden vom Flugbetrieb bei Swiss-Paragliding ausschließen oder den Flug abbrechen.
7. Rücktritt durch Kunde vor Aktivitätsbeginn
Der Rücktritt muss schriftlich unter Beilage der erhaltenen Dokumente (Billette, Programme usw.) erfolgen. Zur Berechnung der Annullierungskosten ist das Eintreffen der Mitteilung (bei Sonn- und allg. Feiertagen der nächste Werktag) bei der Buchungststelle massgebend.
Eine Abänderung des Datums der Aktivität kann spätestens bis 5 Tagen vor der Aktivität stattfinden.
Bei Änderung des Datums vor der Aktivität und oder Stornierung der Aktivität wird eine Bearbeitungsgebühr von 40 CHF pro gebuchte Leistung & Person erhoben.
Zusätzlich zu den Administrationsgebühren fallen folgende Rücktrittsgebühr der gebuchten Leistung an.
14 - 07 Tagen vor Aktivitätsbeginn, 25% + 40 CHF pro Person
07 - 05 Tagen vor Aktivitätsbeginn, 50% + 40 CHF pro Person
02 - 00 Tagen vor Aktivitätsbeginn 100%
Kann der Kunde infolge verspäteten Erscheinens nicht, oder nur in einem beschränkten Umfang an der Aktivität teilnehmen erfolgt keine Rückerstattung.
8. Ausfallen des Tandem-Gleitschirmfluges nach Ankunft des Kunden im Fluggebiet
Der Pilot ist für die Durchführung des Fluges verantwortlich und bestimmt die Einzelheiten.
Der Pilot ist berechtigt, den Tandem-Gleitschirmflug abzusagen, wenn der Kunde durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass gibt oder seine Mitwirkungspflichten (siehe Ziffer 6) verletzt. Damit erlischt der Leistungsanspruch ohne Anspruch auf Rückzahlung der Fluggebühr.
Muss der Flugbetrieb infolge Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördlicher Massnahmen oder Streiks eingestellt werden oder wird der Flug aufgrund der Witterungsverhältnisse, von Sicherheits- oder anderen Gründen, welche die Durchführung des Tandem-Gleitschirmflug erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, abgesagt oder abgebrochen, wird die bereits geleistete Fluggebühr zurück erstattet. Weitergehende Forderungen, insbesondere solche für sonstige entstandene Aufwendungen, sind ausgeschlossen.
Kann aus den im vorherigen Abschnitt genannten Gründen ein Tandem-Hängegleiterflug im gewünschten Fluggebiet nicht durchgeführt werden, ist Swiss-Paragliding berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf ein anderes Fluggebiet auszuweichen. Eine allfällige Preisdifferenz zu Gunsten des Kunden wird zurück erstattet. Ein Ausweichen auf ein anderes Fluggebiet ist ohne das Einverständnis des Kunden nicht zulässig, wenn der Kunde bei der Buchung speziell darauf hingewiesen hat, den Tandem-Gleitschirmflug ausschliesslich im gebuchten Fluggebiet durchführen zu wollen.
9. Versicherung
Der Passagier handelt auf eigene Gefahr und ist durch Swiss-Praragliding nicht versichert.
Gleitschirmfliegen gilt in der Schweiz nicht als Risikosportart. Unfälle sind durch die schweizerische Unfallversicherung gemäss UVG gedeckt. Es liegt in der ausschliesslichen Verantwortung des Kunden abzuklären, ob er über die notwendigen Versicherungen verfügt, und gegebenenfalls solche abzuschliessen.
10. Beanstandungen des Kunden
Beanstandungen des Kunden sind sofort nach Durchführung des Tandem-Gleitschirmfluges schriftlich bei Swiss-Paragliding anzubringen und sich bestätigen zu lassen. Die Bestätigung durch Swiss-Paragliding bewirkt keine Schuldanerkennung. Hilfspersonen von Swiss-Paragliding sind zur Anerkennung von Ansprüchen nicht berechtigt.
Allfällige Schadenersatzansprüche sind gegenüber Swiss-Paragliding innert vier Wochen nach Durchführung des Tandem-Hängegleiterfluges schriftlich zu erheben.
Erfolgt keine sofortige Beanstandung und/oder keine fristgerechte Erhebung von Ersatzansprüchen, gelten allfällige Ansprüche als verwirkt und wird Verzicht angenommen.
11. Haftung und Haftungsausschlüsse
Die Beförderung bei Tandem-Gleitschirmflügen unterliegt nicht den Haftungsbestimmungen der Verordnung über den Lufttransport vom 17.08.2005. Die Haftung von Swiss-Paragliding bzw. des Piloten gegenüber dem Kunden wird mit der Abgabe des Flugscheins vertraglich auf CHF 72’500 für Personenschäden und CHF 2’000 für Sachschäden beschränkt. Jede weitergehende Haftung, insbesondere auch solche für Hilfspersonen und für indirekte und Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter etc., wird hiermit, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich wegbedungen.
Ferner gelten folgende besonderen Haftungsausschlüsse:
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch für ausservertragliche Haftungsansprüche des Kunden.
12. Bild- und Filmmaterial
Die auf den Flügen von Swiss-Paragliding angefertigten Fotos und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von Swiss-Paraglidung. Swiss-Paragliding ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Kunde darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für Swiss-Paraglidning gegenüber dem Kunden entstehen.
B. Vermittlung von Aktivitäten von Partnerfirmen
1. Leistungen
Swiss-Paragliding vermittelt auf ihrer Webseite oder vor Ort Aktivitäten verschiedener Veranstalter, indem sie Gutscheine / Tickets für diese Aktivitäten verkauft.
2. Vertragsabschluss
Der Kaufvertrag (für den Gutschein Tickets) zwischen Swiss-Paragliding und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass der Kunde im Bestellvorgang die AGB akzeptiert und die Gutscheinbestellung online abschickt.
Die Durchführung der Aktivität obliegt alleine dem vermittelten Veranstalter. Nach dem Erwerb eines Gutscheines / Tickets ist der Kunde selbst verpflichtet, mit dem Veranstalter einen Termin zur Durchführung abzustimmen. Im Zuge des Bestellprozesses erhält der Kunde die nötigen Kontaktdaten zum entsprechenden Veranstalter.
Der Vertrag hinsichtlich der Buchung und Durchführung der jeweiligen Aktivität kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Die Erfüllung der gebuchten Leistung stellt keine Leistungspflicht von Swiss-Prargliding dar. Swiss-Paragliding ist lediglich Vermittlerin der auf ihrer Webseite oder vor Ort präsentierten Aktivitäten. Entsprechend gelten für die Durchführung der Aktivitäten, zu deren Buchung der Gutschein / Ticket berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Wichtige Inhalte daraus (z. B. Ausschlusskriterien, Termine, Orte) sind in der Beschreibung der Aktivitäten beim entsprechenden Angebot auf der Webseite von Swiss-Paragliding zu finden.
3. Gutscheine / Tickets
Gutscheine / Tickets berechtigen den Kunden innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheines zur Buchung und Durchführung der im Gutschein erwähnten Aktivität beim Veranstalter. Es gelten dafür der im Gutschein / Ticket vorgesehenen Preis und die bei der Buchung ersichtlichen Bedingungen zur Buchung. Im Übrigen gelten die Bestimmungen von Abschnitt C.1.
4. Aktivitäten
Die Beschreibung einer Aktivität auf der Webseite von Swiss-Paragliding ist zum Zeitpunkt ihrer Einstellung korrekt. Der Inhalt der Aktivität kann jedoch Änderungen unterliegen, wobei sich Swiss-Paragliding bemüht, Änderungen in der allgemeinen Beschreibung zu aktualisieren. Die im Zusammenhang mit den angebotenen Aktivitäten verwendeten Fotos, Bilder und Videos dienen lediglich der Beschreibung der jeweiligen Aktivitäten. Die Abbildungen der Fahrzeuge, Flugzeuge und Orte u.a. sind daher unverbindlich und können variieren.
Die auf der Webseite von Swiss-Paragliding veröffentlichten Zeitangaben der jeweiligen Aktivität sind indikativ, können variieren und sind unverbindlich. Die Aktivitäten werden eventuell in Gruppen absolviert. Mit Wartezeiten muss gerechnet werden.
Schadenersatzforderungen wegen falschen Abbildungen, Texten und Preisen oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
5. Terminvereinbarung
Die Teilnahme an den Aktivitäten hängt von deren Verfügbarkeit ab. Den endgültigen Termin stimmt der Kunde selbst mit dem Veranstalter ab, der dem Kunden verfügbare Termine mitteilt. Eine rechtzeitige Buchung ist anzuraten, mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin ist empfehlenswert.
Ist ein Termin zur Durchführung der Aktivität vereinbart und erscheint der Kunde nicht, verfällt der Gutschein ersatzlos. Der Kunde hat Terminverschiebungen rechtzeitig mit dem Veranstalter abzustimmen und sich über Gebühren zu erkundigen, die im Falle von Terminverschiebungen oder kurzfristigen Absagen eventuell anfallen können. Entsprechende Regelungen sind Sache zwischen Kunde und Veranstalter. Werden solche Gebühren fällig, sind sie vom Kunden direkt an den Veranstalter zu entrichten.
Zahlreiche Aktivitäten unterliegen Witterungseinflüssen. Der Kunde wird darüber in den Aktivitätsbeschreibungen informiert. Es kann nötig sein, die Witterungsverhältnisse kurz vor oder am Tag der Teilnahme beim Veranstalter abzufragen. Diese Informationen sind vom Kunden direkt beim Veranstalter einzuholen. Sollte die Aktivität aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht durchführbar sein, kann der Kunden den Termin zur Teilnahme an der Aktivität direkt beim Veranstalter umbuchen. Swiss-Paragliding übernimmt in diesem Fall nicht die Kosten und Aufwendungen, die dem Kunden im Zusammenhang mit der versuchten oder erneuten Einlösung der gebuchten Aktivität entstanden sind (z.B. Reisekosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub, etc.).
6. Teilnahmevoraussetzung
Die Mindestvoraussetzungen ergeben sich aus der Beschreibung der jeweiligen Aktivität. Die Teilnahme an einer Aktivität kann die Erfüllung von persönlichen Voraussetzungen erfordern (z.B. Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht, Fitness, Führerschein). Dem Kunden sind diese Voraussetzungen aus der Beschreibung der Aktivitäten bekannt. Er trägt auch die Verantwortung, dass er die Mindestvoraussetzung erfüllt, um an der bestimmten Aktivität teilzunehmen. Eine Rückerstattung des Buchungspreises ist im Falle der Nichterfüllung der Teilnahmevoraussetzungen ausgeschlossen.
7. Ausfall
Sofern bei einer Aktivität ein bestimmtes Fahrzeug oder eine bestimmte technische Einrichtung oder die Beteiligung einer bestimmten Person zum Inhalt der Beschreibung gehört und dieses Fahrzeug, technische Einrichtung oder Person am Tag der Teilnahme an der Aktivität nicht zur Verfügung steht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen entsprechenden Ersatz zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Durchführung der Aktivität, auch kurzfristig, abzusagen. Weitere Informationen hierzu finden sich in den AGB der jeweiligen Veranstalter. Der Gutschein / Ticket behält in diesem Fall die Gültigkeit.
8. Änderungen der Leistung
Inhaltliche Abweichungen und Änderungen zu einzelnen Aktivitäten nach Kauf eines Gutscheins erfolgen nur bei Notwendigkeit, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt und die Wirkung der gebuchten Aktivität nicht signifikant beeinträchtigen. Änderungen zum gebuchten Erlebnis werden dem Käufer nach Kenntniserlangung durch Swiss-Paragliding mitgeteilt.
Im Falle einer wesentlichen inhaltlichen Änderung eines Aktivität ist der Kunde, sofern der Gutschein / Ticket nicht bereits eingelöst wurde, berechtigt, kostenfrei vom Kaufvertrag zurückzutreten oder – sofern im Angebot von Swiss-Paragliding – einen Gutschein für eine andere gleichwertige Aktivität zu wählen.
9. Versicherung
Die Versicherung ist Sache des Kunden.
10. Haftung
Die Haftung für Schäden aus leicht fahrlässigen Handlungen, für Handlungen von Hilfspersonen und für indirekte und Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, Ansprüche Dritter etc., wird vollständig wegbedungen.
Ferner gelten folgende besonderen Haftungsausschlüsse:
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch für ausservertragliche Haftungsansprüche des Kunden.
11. Rücktritt durch Swiss-Paragliding
Bis zur Buchung eine Aktivität durch den Kunden beim Veranstalter ist Swiss-Paragliding berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Als wichtiger Grund gilt z. B.:
Tritt einer dieser Fälle ein, informiert Swiss-Paragliding den Kunden unverzüglich.
Bei Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund erhält der Kunde den an Swiss-Paragliding bezahlten Buchungspreis umgehend zurück. Der Kunde hat auch wahlweise das Recht, ein gleichwertiges Erlebnis aus dem Swiss-Prargliding-Angebot zu buchen. Weitergehende Ansprüche gegen Swiss-Paragliding, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz (z.B. Reisekosten, Übernachtung), sind ausgeschlossen.
C. Gemeinsame Bestimmungen
1. Gutscheine
Auch wenn die Gutscheine auf den Namen lauten, sind diese nicht personengebunden und daher frei übertragbar. Swiss-Paragliding (Tandem-Hängegleiterflug gemäss Abschnitt A) bzw. der Veranstalter (Aktivitäten gemäss Abschnitt B) betrachten den jeweiligen ersten Vorweiser eines Gutscheins zur Inanspruchnahme der im Gutschein erwähnten Dienstleistung berechtigt. Swiss-Paragliding bzw. der Veranstalter haben das Recht, aber nicht die Pflicht, zu prüfen, ob der Vorweiser den Gutschein rechtmässig besitzt und zur Entgegennahme der Dienstleistung berechtigt ist. Mit der Erbringung der Dienstleistung gegenüber dem ersten Vorweiser geht der Anspruch jedes späteren Vorweisers eines Gutscheins, welcher denselben Code aufweist, unter und es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, auch wenn der spätere Vorweiser ein besseres Recht am Gutschein nachweisen kann.
Die Gültigkeitsdauer von Gutscheinen beträgt zwei Jahre ab Ausstellung. In diesem Zeitraum liegt das Risiko von Preissteigerungen für die Dienstleistung bei Swiss-Paragliding (Tandem-Gleitschirmflug gemäss Abschnitt A) bzw. beim Veranstalter (Aktivitäten gemäss Abschnitt B). Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer können Gutscheine nicht mehr eingelöst werden. Wird die im Gutschein bezeichnete Dienstleistung innert Frist nicht in Anspruch genommen und durchgeführt, wird Verzicht angenommen.
Die Gutscheine können nicht umgetauscht oder erstattet werden. Will der Vorweiser des Gutscheins, solange noch keine Terminabstimmung stattgefunden hat, einen anderen als im Gutschein erwähnten Tandem-Gleitschirmflug (Abschnitt A) bzw. eine andere als im Gutschein erwähnte Aktivität desselben Veranstalters (Abschnitt B) in Anspruch nehmen, wird der Wert des Gutscheins vollumfänglich angerechnet. Liegt der Wert des Gutscheins über demjenigen des gewünschten Tandem-Gleitschirmflugs bzw. der gewünschten Aktivität, so besteht kein Anspruch auf Auszahlung des nicht beanspruchten Wertes des Gutscheins und verfällt der Restsaldo ersatzlos.
Werden Gutscheine online bestellt (nachfolgend „E-Gutschein“ genannt), wird dem Kunden die Bestellung per E-Mail bestätigt. Entscheidet sich der Kunde bei der Bestellung zur Zahlungsart „Rechnung“, erhält der Kunde die Rechnung mit der Bestätigungsmail zugestellt. Der Rechnungsbetrag wird sofort zur Zahlung fällig.
Nach Eingang der Zahlung wird der E-Gutschein umgehend, bei Zahlung mittels Rechnung innert zwei bis drei Arbeitstagen als PDF-Datei per E-Mail zugestellt. Nach dem Ausdruck auf weisses, zuvor unbedrucktes Normalpapier im Mindestformat A5 und im Hochformat mit einer Auflösung von mindestens 600dpi kann der E-Gutschein eingelöst werden. Der E-Gutschein muss Swiss-Paragliding bzw. dem Veranstalter vollständig und im Mindestformat A5 vorgewiesen werden. Nicht einwandfrei lesbare E-Gutscheine sind zur Einlösung ungültig.
Die E-Gutscheine sind mit einem fälschungssicheren Code versehen. Der Kunde handelt missbräuchlich und in Bereicherungsabsicht, wenn er den E-Gutschein mehrfach ausdruckt; vervielfältigt oder weiterleitet in der Absicht, diesen mehrfach einzulösen oder durch Dritte einlösen zu lassen. Stellt Swiss-Paragliding einen Missbrauch fest, verfallen noch nicht eingelöste E-Gutscheine ersatzlos. Die Geltendmachung von Schadenersatz durch Swiss-Paragliding bleibt vorbehalten.
Beanstandungen im Zusammenhang mit der Bestellung von Gutscheinen sind sofort, spätestens jedoch innert Wochenfrist nach Erhalt der Rechnung bzw. des E-Gutscheins schriftlich geltend zu machen, ansonsten Verzicht angenommen wird.
2. Übermittlungsmängel
Den aus der Benutzung von elektronischen Übermittlungsarten, namentlich aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelung, Unlesbarkeit und Doppelausfertigungen entstehenden Schaden trägt der Kunde, sofern Swiss-Paragliding kein grobes Verschulden trifft. Swiss-Paragliding haftet nicht für Schäden, die durch Störungen oder Unterbrüchen jeglicher Ursache, namentlich im Telefon- und Internetbetrieb entstehen, sofern Swiss-Paragliding die übliche Sorgfalt angewendet hat.
3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Swiss Paragliding unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist Interlaken, Schweiz. Swiss Paragliding hat indessen das Recht, den Kunden auch beim zuständigen Gericht seines Domizils oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen, wobei schweizerisches Recht anwendbar bleibt. Zwingende Gerichtsstandsbestimmungen des schweizerischen Rechts gehen vor.
4. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Swiss-Paragliding und der Schriftform. Swiss-Paragliding behält sich die jederzeitige Änderung der AGB vor. Es gelten jeweils die auf der Webseite von Swiss-Paragliding veröffentlichten AGB. Massgebend ist die deutsche Fassung.
Stand Januar 2019